Zollnummer beantragen
Als erstes stellt sich natürlich die Frage, wozu man eine Zollnummer braucht. Diese Frage ist aber ganz einfach und schnell beantwortet. Denn wenn man regelmäßig Waren aus Deutschland in das Ausland bzw. Waren aus dem Ausland nach Deutschland bringt, kann man sich bei der Bundeszollerwaltung eine Zollnummer beantragen.
Benutzen kann man die Zollnummer vor allem dafür, damit man die Ein- bzw. Ausfuhr von Gütern schneller und einfacher abwickeln kann. Mit einer Zollnummer kann man nämlich einen großen Teil der Formalitäten dann online abwickeln und die Zollanmeldungen ähnlich wie die Umsatzvorsteueranmeldungen über „Elster“, auch über ein eigenes Programm an die Zollbehörden weitergeben. Für die Zölle bzw. die Einfuhrumsatzsteuer ist jedoch das Verfahren „ATLAS“ im gebrauch. Die Zollnummer wird dann unter anderem dafür benötigt, in diesem System eingegeben zu werden, wie die normale Steuernummer in Elster.
- Tipp: Beantragen kann man die Zollnummer in der zuständigen Koordinierungsstelle des Zolls und man belegt damit gegenüber seinem Finanzamt, welche „Zölle“ für die Einfuhr festgesetzt wurden.
Anders als bei der normalen „Steuersoftware“ die man sich kostenlos bei jedem Finanzamt geben lasen kann, braucht man für die Zollanmeldungen (den Zoll vorwarnen, dass Ware verzollt werden muss) eine kostenpflichtige Software, die dazu auch noch vom Zoll anerkannt sein muss. Welche Software das ist und von welchem Hersteller man sie bekommt kann man auf den entsprechenden Webseiten des Zolls nachlesen, wo die vollständige Liste der zertifizierten Hersteller veröffentlicht wird. - Achtung: Zölle, die man bei der Einfuhr bezahlen muss, sind im weiteren Sinne schlicht die „Umsatzsteuer“ auf Produkte die aus dem Ausland kommen und an denen der Staat mitverdienen will. Als Privatperson wird man sicher nie so viel mit dem Zoll zu tun haben, dass man eine Zollnummer braucht.
Denn wenn man mal was aus dem Urlaub mitbringt, kann man es einfach ohne weiteren Aufwand bei der Einreise beim Zoll anmelden und die jeweiligen Gebühren bezahlen. Außerdem profitiert man als Privatperson davon, dass man auch noch gewisse „Freibeträge“ beim Einfuhrwert hat, die für gewerbetreibende Händler natürlich nicht gelten. |