Wohngeld beantragen
Für viele Menschen, ist der Weg zum Wohngeld sehr weit. Der Grund dafür ist, dass die Menschen sich doch von der „davorstehenden“ Bürokratie abgeschreckt fühlen. Im Grunde genommen, ist der Antrag auf Wohngeld jedoch sehr einfach und kann von jedem „Bürger“ dieses Landes beantragt werden, der keine Sozialleistungen nach z.B. HarzIV bekommt.
Sicher stellen sich viele Menschen auch die Frage, warum man gerade als HarzIV-Empfäger kein Wohngeld bekommt, wo man doch nun wirklich nichts verdient. Der Grund dafür ist ganz einfach! Nach den Tabellen und den Bemessungsgrundlagen der Behörden, enthält HarzIV auch einen „Pauschalbetrag“ für eine „angemessene Unterkunft“.
- Achtung: Nicht jeder, der HarzIV oder ähnliche Sozialleistungen in irgendeiner Form erhält, erhält aber auch automatisch diese „Pauschale“. Hier beginnt es dann kompliziert zu werden, weil man dann erst einmal sehr genau nachrechnen und überprüfen lassen muss, in wie weit ein Anspruch auf Wohngeld, einen Mietzuschuss bzw. einen Lastenzuschuss (ist im Endeffekt alles das Gleiche) hat.
- Tipp: In solchen Fällen kann man nur dringend empfehlen, sich auch an einen Anwalt für Verwaltungsrecht bzw. eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden. Wer auf Wohngeld „angewiesen“ ist, bekommt in der Regel auch einen Beratungsschein vom zuständigen Amtsgericht und muss dann beim Anwalt nur eine „Guter-Wille-Pauschale“ von 10,- Euro bezahlen.
- Wichtig: Die Höhe des Wohngeldes bzw. die Empfangsberechtigung hängt aber nicht nur vom Antragssteller und seinem Einkommen ab. Alle Einkommen der Haushaltsgemeinschaft werden in der Pauschale für das Wohngeld voll angerechnet und müssen bei einem Antrag offen gelegt werden. Hat man erst einmal einen Antrag gestellt, so bekommt man das Wohngeld regelmäßig monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Danach muss man einen neuen Antrag stellen.
Bei den Unterlagen, die man so einem Antrag beifügen muss, haben es vor allem Mieter recht einfach. Denn hier gehören einfach die Einkommensnachweise und der jeweilige Mietvertrag (natürlich nur Kopie) mit in den Umschlag mit dem Antrag. - Achtung: Eigenheimbesitzer, die eine Hilfe beantragen, müssen hier etwas detaillierter die Wohnfläche und die genauen Wohnkosten nachweisen bzw. berechnen. Aber VORSICHT! Das Wohngeld wird regional zu unterschiedlichen Höchstsätzen gewährt. Diese Höchstsätze richten sich zwar nach dem regionalen Mietspiegel, liegen aber oft auch darunter, so dass man nur selten die „volle“ Miete bezahlt bekommt.
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