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Witwenrente beantragen

Witwenrente beantragen

 

  

 

In der Vergangenheit erfüllte die Witwenrente die Funktion, den Lebensunterhalt von Frauen und Kindern zu sichern, deren Versorger verstorben war. Praktisch betrachtet war es in deren vergangenen Jahrzehnten eben nicht möglich das eine Frau Mit Kindern arbeiten ging.

 

 

Dies hat sich im Laufe der Zeit sehr verändert, was dazu geführt hat das immer weniger Frauen die Witwenrente beantragen müssen. Der Hauptgrund der Bewilligung war in der Vergangenheit oft mit der Kindererziehung angegeben. Was auch heute noch beim beantragen der Witwenrente der Fall sein kann.

 

  • Achtung: Aber auch die veränderten Gewohnheiten, bei der Eheschließung, den Eheverträgen und den Scheidungen haben dazu geführt, dass immer weniger Frauen einen Anspruch auf die Witwenrente haben. Im Zuge der Gleichberechtigung wurde in den 80er Jahren, auch eine entsprechende Witwerrente eingeführt.

 

Allerdings gehört diese traditionelle partnerschaftliche Versorgung, nicht zu den Leistungen die man außerhalb der verstaubten Ehemodelle zahlen möchte. So ist es bis heute für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht möglich sich gegenseitig abzusichern wenn man über eine lange Zeit zusammenlebt. Das gilt nicht nur bei Partnerschaften zwischen Männern und Frauen, sondern vor allen Dingen auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die hier sehr deutlich benachteiligt werden. Die Ansprüche auf die Witwen- bzw. Witwerrente, richten sich danach wie viel der Verstorbene Partner verdient hat und wie viele Jahre die Beiträge gezahlt wurden.

 

 

  • Wichtig: Bei der so genannten kleinen Witwenrente, (25% der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte) ist es eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die der Verstorbene erfüllt haben muss damit der Partner eine Witwen bzw. Witwerrente erhält. Diese kleine Witwenrente, wird zudem nur befristet für zwei Jahre gezahlt.

 

Bei der großen Witwenrente, muss der Partner die allgemeine Wartezeit auf die Rente erfüllt haben, damit der überlebende Partner finden und 55% der Rentenansprüche übernehmen darf. Außerdem muss der überlebende Partner das Mindestalter von 45 Jahren erreicht haben oder minderjährige Kinder erziehen.

 

  • Tipp: Werden diese an Anforderungen nicht erfüllt, kann der überlebende Partner nur dann eine Witwen bzw. Witwerrente erhalten, wenn er selbst erwerbsgemindert ist.

 

 

Die Witwen und Witwerrente, ist nach den Maßstäben der heutigen Zeit ein Relikt der Vergangenheit. Auch wenn sie immer noch benötigt wird, werden die Menschen in der Zukunft immer mehr darauf angewiesen sein, für sich selbst zu sorgen. Dabei spielt es dann auch keine Rolle ob es nun Männer oder Frauen sind.