Unterhalt beantragen
1) In einer Familie, die gemeinsam „lebt und arbeitet“ (sprich. Ehegatten) beläuft sich der Unterhaltsanspruch, auf alles was zum täglichen Leben benötigt wird und was zur Versorgung der Kinder beigetragen werden muss.
2) Innerhalb der Verwandtschaft, gibt es aber auch noch andere „Unterhaltsverpflichtungen“, die über die üblichen „Vater-Mutter-Kind“ Verhältnisse hinausgehen. So kann es sein, dass man als Erwachsener, für seine „Eltern“ oder Großeltern genau so aufkommen muss, wie für seine Kinder und ggf. Enkelkinder. Die Verpflichtungen für den Unterhalt bestehen in beide Richtungen und können ggf. auch eingeklagt werden. Beantragen kann man den Unterhalt nur als „Vorschuss“ für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn der Unterhalt von einem Unterhaltspflichtigen nicht „fließt“. Deshalb spricht man hier in der Regel auch vom so genannten „Kindesunterhalt“, der sowohl das Empfängerrecht einer Person, aber auch die „Zahlungspflicht“ beschreiben kann.
3) Als weiteren Unterhalt gibt es noch den so genannten „Ehegattenunterhalt“ mit dem sich Ehepaare bzw. geschiedene nach einer Trennung unterstützen müssen. Dabei wird vorrangig unterschieden, nach „Trennungsunterhalt“ (noch nicht geschieden) und „nachehelichem Unterhalt“ (schon geschieden). Dieser Unterhalt bzw. die Unterhaltspflichten wurden in den letzten Jahren drastisch reduziert. So dass der Ehegattenunterhalt nur noch zeitlich befristet gezahlt werden muss. Haben beide während der Ehe Vollzeit gearbeitet gilt, dass es keinen Anspruch auf Unterhalt gibt, weil man ja auch nicht mehr verdient hätte, wenn man nicht geheiratet hätte. Wenn wegen den Kindern „Pausen“ eingelegt wurden, richtet sich der „Ehegattenunterhalt“ danach, wie lange diese Pausen waren, wobei auch bestimmte „Fristen“ vorgegeben werden, ab denen man auch „mit Kindern“ erwarten kann, dass der Partner arbeiten geht. Diese Fristen sind noch in vielen Bundesländern sehr unterschiedlich und unübersichtlich.
Alles in Allem, gilt beim Ehegattenunterhalt, dass man den Frauen, die auch Kinder erzogen haben, nach einer Trennung mehr „Eigenverantwortung“ (sprich. Weniger Unterhalt) zugesteht. In der heutigen Zeit geht man davon aus, dass Frauen eben auch in der Lage sind, für sich selbst aufzukommen. Die „Nachteile“ auf dem Arbeitsmarkt, die durch die weitere „Betreuung“ der Kinder entstehen, werden dabei viel weniger berücksichtigt. |