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Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen

Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen

 

  

 

Wie schon erklärt wurde, ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer, nur eine Nummer, die man braucht, wenn man auch außerhalb Deutschlands einkauft und gelegentlich mal steuerfrei einkaufen möchte, weil die „Umsatzsteuer“ in Deutschland geringer ist als in dem Land, in dem man seine „Dienstleistung“ bzw. sein Produkt bestellt.

 

 

Als „Einkäufer“ muss man dann also seinem Lieferanten, die eigene Umsatzsteuernummer mitteilen, damit dieser „prüfen“ kann, ob diese Nummer gültig ist und man in Deutschland überhaupt dazu verpflichtet ist Umsatzsteuern zu zahlen. Verschläft der Verkäufer diese „Kontrolle“ so kann das schlicht zur Folge haben, dass das jeweilige Finanzamt sich an den Verkäufer wendet und von diesem, das Geld verlangt, wenn der Einkäufer, diese Kosten nicht trägt obwohl das vereinbart wurde.

 

  • Tipp: Kann der Verkäufer jedoch nachweisen, dass er die Dienstleistung bzw. die Wahrenlieferung an einen Gewerbetreibenden geleitet hat, der auch eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen konnte, wenden sich die Finanzämter an den Einkäufer.

 

Mit derzeit 19% Umsatzsteuer, gehört Deutschland zum „Mittelfeld“, wenn es um die Höhe der aktuellen Umsatzsteuer geht. Deshalb kann es auch mal vorkommen, dass Menschen aus einem Land, in dem noch geringere Umsatzsteuern anfallen, bei uns „steuerfrei“ einkaufen wollen und die Ware bzw. die Dienstleistung in ihrem Heimatland preiswerter versteuern.

 

 

  • Vorsicht: Hier müssen dann auch deutsche Geschäftsleute sehr darauf achten, dass diese beantragte Umsatzsteueridentifikationsnummer auch wirklich gültig ist. Eine Überprüfung kann man ganz einfach über das MIAS-System online beantragen.

 

  • Achtung: Verzichtet man darauf und es stellt sich heraus, dass diese Nummer nicht gültig ist, ist man als Verkäufer verpflichtet, diese Ware auch ggf. nachträglich zu versteuern.

 

  • Achtung: Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die mit EU beginnt, kann nicht über das MIAS-System geprüft werden. Sie wird nur an Dienstleister vergeben, die außerhalb Deutschlands sitzen und die ausschließlich online an Privatpersonen in Deutschland Dienste anbieten.

 

 

Diese Nummer hat nichts mit der „gewöhnlichen“ Steuernummer bzw. dem gewöhnlichen Steuerkonto beim heimischen Finanzamt zu tun. Sie dient lediglich als Orientierung, wer für die Versteuerung eines Umsatzes über Ländergrenzen zuständig ist. Abgesehen von den Details, die zwischen den Geschäftspartnern abgesprochen werden, geht das Finanzamt immer davon aus, dass ein „steuerfreier“ Einkauf vorliegt, wenn der Einkäufer irgendwo im Bestellvorgang seine Umsatzsteueridentifikationsnummer angibt.