Umsatzsteuer ID beantragen
Die Umsatzsteuer ID, ist die Umsatzsteuer – Identifikationsnummer, also auf keinen Fall die Umsatzsteuernummer selbst! Gedacht ist diese Nummer als eine „Kennzeichnung“ die europaweit vergeben wird, um einen Umsatzsteuerpflichtigen zu „kennzeichnen“ bzw. identifizieren.
Aber wozu müssen z.B. Firmen aus Paris, mit einer Umsatzsteuer ID identifiziert werden? Der Grund dafür ist einfach! Liefert ein Unternehmen Ware in das europäische Ausland, braucht er für den „Umsatz“ keine „Umsatzsteuer“ in Frankreich zahlen, wenn der Kunde diese Ware in seinem Heimatland z.B. Deutschland versteuert. Wird mit einer Abrechnung aus dem europäischen Ausland also mit der Umsatzsteuer ID erstellt, geht man automatisch davon aus, dass der Empfänger den Warenwert in seinem Heimatland noch versteuern muss. - Achtung: Obacht!!!! Der EMPFÄNGER der WARE muss die Umsatzsteuer ID mitteilen! Nicht der Verkäufer!!!
Der Verkäufer hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die angegebene Nummer auch gültig ist. Eine vorläufige Prüfung der Nummer kann man mit dem MIAS-System der europäischen Kommission durchführen. Gibt es schon irgendwelche Zweifel, so kann man sich in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Bei diesem Amt kann man auch, seine eigene Umsatzsteuer ID schriftlich oder online beantragen.
- Tipp: Kein Unternehmer ist dazu verpflichtet sich diese Umsatzsteuer ID zu beantragen. Man braucht sie z.B. als deutscher Betrieb nur dann, wenn man im europäischen Ausland einkauft und die „Umsatzsteuer“ in dem Land teurer ist als in Deutschland.
- Tipp: Dann kann man „Steuern“ sparen, in dem man den Warenwert in Deutschland versteuert. Der Verkäufer hat dann aber den Vorteil, dass er für den Umsatz, den er damit gemacht hat, in seinem Heimatland auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, weil ja der Käufer, die Steuern in Deutschland bezahlt. Er muss sich nur die „gültige“ Umsatzsteuer ID merken, damit er beim eigenen Finanzamt angeben kann, wer für die angefallenen Steuern aufgekommen ist.
Den Rest regeln dann die Finanzämter unter sich und man kann es sich als Gewerbetreibender schenken, darüber auch nachzudenken. Diese Umsatzsteuer ID ist KEINE Steuernummer, mit dem das Finanzamt den „Geldeingang“ von einem Steuerpflichtigen im Auge behält. Das ist eine andere Nummer, die ein anderes Mal erklärt wird. - Persönlicher Tipp: Empfehlenswerte Länder für den „steuerfreien Einkauf“ sind derzeit: Dänemark, Schweden und Ungarn. Diese Länder haben einen Umsatzsteuersatz von 25% und es lohnt sich deshalb die „läppische“ Umsatzsteuer von 19% in Deutschland selbst zu zahlen.
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