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Steuerkarte beantragen

Steuerkarte beantragen

 

  

 

Die meisten Arbeitnehmer kennen sicher vor allem die Lohnsteuerkarte als ihre Steuerkarte. Diese bekommt man meist jährlich ab September im örtlichen Ordnungsamt. Diese Lohnsteuerkarte muss man dann bis zum Anfang des Jahres bei seinem Arbeitgeber abgeben, damit dieser ordnungsgemäß die Steuern abführen kann.

 

 

Die Steuerkarte kann man nicht online beantragen und muss sich dafür zum Ordnungsamt bzw. Finanzamt bewegen um sie zu erhalten. Wer sich als Arbeitnehmer im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis registrieren lässt oder einfach nur anmeldet, bekommt die Steuerkarte dann jährlich automatisch zugeschickt und braucht sie auch nicht jedes mal neu zu beantragen.

 

  • Wichtig: Wann man jedoch seine Lohnsteuerkarte neu beantragen muss ist, wenn sich in der persönlichen Situation etwas ändert. Das kann eine Eheschließung sein, ein Kind für das man zusätzliche Freibeträge erhält oder andere besondere Situationen für die man sich erhöhte Freibeträge in seine Lohnsteuerkarte eintragen kann.

 

Um diese Änderungen eintragen zu lassen, kann man oft einfach zum lokalen Ordnungsamt gehen. Allerdings muss man für die „Freibeträge“ doch immer direkt zum Finanzamt. Wenn sich Eltern zum Beispiel trennen und ein Elternteil allein das Kind großzieht und auch den Unterhalt finanziert, dann kann sich dieser Elternteil auch den vollen Kinderfreibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lassen. Der andere Elternteil hat dann keinen Kinderfreibetrag. Aber auch der Wechsel der Lohnsteuerklasse, lässt sich nicht immer über das Ordnungsamt abwickeln.

 

Zum Jahresabschluss geht es dann natürlich auch noch mit der Steuerkarte zur Steuererklärung. Diese ist besonders für Privatleute oft eine besondere Herausforderung. Damit aber gerade Geringverdiener nicht zu viel für einen Steuerberater ausgeben müssen, gibt es Lohnsteuerhilfevereine, in denen Menschen oft Ehrenamtlich tätig sind, die sich gut mit der Steuererklärung auskennen. Hier kann man sich für einen kleinen Beitrag beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen und so auch Geld sparen.

 

  • Achtung: Allerdings gilt das nur für Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.

 

Gewerbetreibende können sich leider auch bei einem geringen Verdienst nicht von diesen Vereinen helfen lassen und sind auch weiterhin auf einen Steuerberater oder im Zweifel auch auf einen Unternehmensberater angewiesen, der hier weiterhelfen kann. Eine Steuerkarte beim Arbeitgeber ist oft das Ziel eines Arbeitnehmers, was man derzeit jedoch nur noch sehr selten erreichen kann.