Staatsbürgerschaft beantragen
Wer zum Beispiel als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland einwandert und hier mit den Eltern eingebürgert wird, bekommt automatisch, 2 Staatsbürgerschaften. Die Staatsbürgerschaft aus der die Eltern kommen und die Deutsche.
- Achtung: Für Minderjährige, die eingebürgert werden, bzw. die mit einer doppelten Staatsbürgerschaft aufwachsen gilt, dass sie mit 23 Jahren, noch einmal gegenüber den deutschen Behörden bestätigen müssen, ob sie den Status der doppelten Staatsbürgerschaft behalten wollen oder die „Herkunftsstaatsbürgerschaft“ der Eltern ablehnen.
- Vorsicht: Dabei muss man aber auch sehr aufpassen, wenn man in diesem „Zeitrahmen“ auch einen neuen Perso beantragen möchte oder etwas anderes auf einem Ordnungsamt zu tun hat. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass man so auch im „Halbschlaf“ zu einer doppelten Staatsbürgerschaft kommen kann, die man eigentlich gar nicht wollte.
Zumindest ging es mir so, als ich während meiner „Trennung“ und „Scheidung“ einen neuen Perso beantragen musste. Mit den Nerven war ich fertig und ich lediglich „im Vorbeigehen“ gefragt wurde, ob ich „weiß“ dass ich noch die „uzbekische“ Staatsbürgerschaft habe. Da ich mit der sowjetischen nach Deutschland gekommen war, war mir das neu und ich fragte nach, wie ich diese wieder loswerden kann. Die lapidare Antwort lautete, dass ich mich bei den uzbekischen Behörden, abmelden müsste.
Auf erneutes Nachfragen beim Ordnungsamt, ein paar Tage später hieß es auf einmal, dass ich mich gar nicht abmelden hätte müssen, sondern nur diese Staatsbürgerschaft hätte ablehnen können. Mit dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin hätte ich diese aber anerkannt, was mir so nicht bewusst war und ich mich am Ende tatsächlich an die Uzbekische Botschaft wenden musste. Bei meinem „miesen“ Russisch und dem „nicht vorhandenen“ Uzbekisch, war ich nur noch mehr erschrocken, als ich plötzlich „tausende“ zahlen sollte, um die Staatsbürgerschaft von „Uzbekistan“ wieder abzugeben. - Wichtig: Für alle Aussiedler und Spätaussiedler aus der ehem. Sowjetunion gilt, dass sie sich mit vollem Recht als deutsche Staatsbürger betrachten dürfen und (auch auf Grund der hohen Kosten) nicht dazu verpflichtet sind, diese „Nachfolgestaatsbürgerschaften“ abzugeben. Bekommen eingebürgerte Aussiedler ein Kind, werden diese höchstens gefragt, welche „Staatsbürgerschaft“ das Kind bekommen soll. Aber da wird es sicher die deutsche sein, die auch als einzige Staatsbürgerschaft im „Reisepass“ eingetragen wird.
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