Sozialversicherungsausweis beantragen
In Deutschland braucht jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Das heißt also eher einen Job hat bei dem auch Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.
Diesen Sozialversicherungsausweis braucht man als Arbeitnehmer, wenn man sich um einen neuen Job bewirbt. Der neue Arbeitgeber benötigt diesen Sozialversicherungsausweis, damit er die fälligen Beiträge für die Versicherungen, auch auf das richtige Kundenkonto einzahlen kann. - Achtung: Grundsätzlich ist es jedoch die Rentenversicherungskasse, bei der man seinen Sozialversicherungsausweis beantragen muss. Diese Frage stellt sich jedoch nur einmal im Leben und zwar dann, wenn man zum ersten Mal einen Job annimmt. Diese Sozialversicherungsnummer muss man auch nur einmal im Leben beantragen.
In Deutschland steht im Sozialversicherungsausweis, die Rentenversicherungsnummer, der Name, das Geburtsdatum und die Behörde, die diesen Ausweis ausgestellt hat. Falls man den Ausweis verliert, kann man sich natürlich auch einen neuen ausstellen lassen. Allerdings bleibt zumindest die Sozialversicherungsnummer immer gleich. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die bei einer Eheschließung den Namen des Partners annehmen. - Wichtig: Die Sozialversicherungsnummer besteht unter anderem aus den Initialen und dem Geburtsdatum. Für die Sozialversicherungsnummer gelten dabei immer die Initialen des „Geburtsnamens“.
Normalerweise gehört zu einem Sozialversicherungsausweis auch ein „Lichtbild“, das man aber nicht in allen Fällen einkleben muss. Wichtig ist das nur, wenn man auch verpflichtet ist, diesen Ausweis auch bei der Arbeit ständig mit sich zu tragen. Das gilt für Jobs im Gaststättengewerbe, dem Baugewerbe und einigen anderen Berufen, die „berüchtigt“ für die Schwarzarbeit sind. Hier kontrollieren ja auch die Behörden häufiger, ob sich auch Schwarzarbeiter in einem Unternehmen aufhalten. Hier sollte man schnellstmöglich nachweisen können, dass man eben ordnungsgemäß auch seine „Steuern“ zahlt bzw. überhaupt eine „Arbeitserlaubnis“ hat. Denn diese ist auch eine Vorraussetzung dafür, dass man einen Sozialversicherungsausweis von den jeweiligen Versicherern bekommt. - Tipp: Normalerweise muss kein Arbeitnehmer, diese Anträge an die verschiedenen Stellen selbst abgeben, weil das vom Chef erledigt wird. Wurde das einmal erledigt braucht man diese Anträge nicht mehr stellen.
Deshalb braucht man sich darum auch nur wenig sorgen machen und sollte nur darauf achten, dass man seinen Sozialversicherungsausweis nicht verliert. |