Sozialhilfe beantragen
Wer auf die Hilfe vom Staat angewiesen ist, wird sicher spätestens seit dem 01.01.05 festgestellt haben, dass sich die Gesetzeslage bei den finanziellen Mitteln sehr geändert hat. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass sich die „Zuständigkeiten“ der jeweiligen Sozialträger sehr verschoben haben und die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammengelegt wurde.
Diese Zusammenlegung bedeutet aber nicht, dass man beim Beantragen einer staatlichen Sozialhilfe immer nur das „Gleiche“ beantragt. Auch heute noch, wird bei der staatlichen Unterstützung ein entsprechender Unterschied gemacht. - Achtung: Das was man heute als Sozialhilfe bzw. Sozialgeld bezeichnet, können Personen bekommen, die zum Beispiel noch Minderjährig sind und in die Schule gehen. Also nach den „Gesetzen des Arbeitsmarktes“ nicht erwerbsfähig sind, ohne Anspruch auf irgendeine andere Form von Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
- Wichtig: Dazu bezeichnet man das Geld, was an Personen gezahlt wird, die nur zeitweise weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können, auch als Sozialgeld. Dieses Geld bekommen aber auch „Vorruheständler“ die nur eine sehr geringe Rente bekommen.
Einen dauerhaften Bezug des Sozialgeldes gibt es deshalb nicht. Außerdem gibt es das „altbekannte“ Sozialamt längst nicht mehr. Für die Zahlung der unterschiedlichen Unterstützungsarten sind jetzt andere Behörden zuständig. Im Detail sind das die „Kommunen“ in denen die Betroffenen wohnen, die Arbeitsagenturen des Bundes und in Teilen auch die einzelnen Bundesländer, die für die soziale und finanzielle Unterstützung der Hilfsbedürftigen aufkommen.
Sozialhilfe, wie wir sie heute in Deutschland kennen, ist sicher noch relativ neu. Trotzdem gab es bereits im Mittelalter entsprechende „Gemeinschaftseinrichtungen“ in denen Menschen versorgt wurden, die nicht mehr für sich alleine aufkommen konnten. Vor den staatlichen Regelungen der letzten „Jahrzehnte“ waren es jedoch vor allem Kirchen und Stiftungen, die sich dieser Aufgabe stellten und sich um die schwächsten Mitglieder einer Gemeinschaft kümmerten. Längst nicht so zuverlässig, wie im heutigen Deutschland nahmen sie jedoch einen sehr wichtigen Teil im Alltag der Menschen ein.
Das Sozialhilferecht, so wie es in Deutschland bis 2005 existierte, stammte in seinen Grundlagen aus dem Jahr 1961, in dem auch die einzelnen Bundesländer ihre ganz eigenen „Spielräume“ hatten. Seit 2005 gibt es diese nicht mehr und es gibt bundeseinheitlich gültige Regelungen für die Sozialhilfe in allen ihren heutigen Formen. Fester Bestandteil dieser Regelung ist, dass man von den betroffenen Hilfsbedürftigen viel mehr Eigeninitiative verlangt, als es bis zu den Änderungen üblich war. |