Sorgerecht beantragen
Keinem Verwandten oder Bekannten der sich dazu entschließt, das Sorgerecht für ein Kind zu beantragen, fällt es sicher leicht, sich „gegen“ jemanden zu stellen, den man eigentlich mag. Trotzdem haben die Vorfälle der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass es manchmal nicht ausreicht, sich nur beim Jugendamt zu beschweren.
Sicher kann man von Großeltern oder Geschwistern betroffener Mütter und Väter nicht erwarten, dass sie sich um ein Kind kümmern und dafür ihr eigenes Leben einschränken. Trotzdem hat man manchmal einfach keine andere Wahl. - Tipp: Das Sorgerecht ist sicher nichts was man „online“ beantragen kann und dass man sich wie eine „Telefonleitung“ bestellt. Bis es so weit ist, muss man noch eine Menge anderer Dinge erledigen. ´
- Tipp: Zuerst einmal sollte man einfach nur mit wacheren Augen durch die Welt gehen und schauen, wo Kinder eventuell Hilfe gebrauchen können und wo Eltern überfordert sind.
Den Eltern Hilfe anzubieten kann oft schon viel bewirken, aber es ist auch gar nicht so einfach. Schließlich möchte man dann nicht, von nachlässigeren Eltern als „Dauerbabysitter“ missbraucht werden.
- Nachteil: Auf der anderen Seite, fällt es doch auch schwer gleich zum Jugendamt zu gehen, wenn einem etwas komisch vorkommt. Wer einmal mit überforderten Eltern zu tun hatte, wird sicher auch wissen, dass man hier auch nur schwer „diskutieren“ kann.
- Vorsicht: Denn oft werden auch Hilfsangebote als ein „Eingriff in die Privatsphäre“ gewertet und abgewiesen.
- Tipp: Wer sich nicht sicher ist, was zu tun ist, wenn die eigene Verwandtschaft, nicht mit den eigenen Kindern zurechtkommt, kann sich auch bei Beratungsstellen für Familien melden. Hier kann man Tipps und Hilfestellungen kostenlos bekommen.
Dabei lernt man dann nicht nur, wie man am besten der Familie und den Kindern unter die Arme greift sondern bekommt sicher auch Unterstützung, wenn es so weit ist, dass man das Sorgerecht für ein Kind beantragen möchte. Alles in Allem ist ein Antrag auf das Sorgerecht für ein Kind aber sehr einfach und schnell gestellt, so dass man dafür nicht einmal einen Anwalt braucht, um den Text aufzusetzen. - Tipp: Denn auch als „Privatperson“ kann man in einem einfachen „formlosen“ Schreiben, bei dem jeweilig zuständigen Familiengericht so einen Antrag stellen.
|