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Reisen und Zoll Antrag

Reisen und Zoll Antrag

 

 

 

Im Grunde genommen unterscheidet man beim Zoll drei verschiedene Arten des „Warentransportes“, die man auch als „Urlauber“ berücksichtigen muss.

 

  1. Reisen als Deutscher in der europäischen Gemeinschaft.

  2. Reisen als Europäer in ein Drittland, das nicht zur Zollgemeinschaft gehört.

  3. Reisen aus einem „Drittland“ in die europäische Union.

 

Auch wenn es innerhalb der EU keine „Zollkontrollen“ mehr gibt, so sollte man doch daran denken, dass nicht alle Waren einfach unbegrenzt nach Deutschland gebracht werden dürfen. Alkohol, Zigaretten und Kaffee dürfen zum Beispiel nur in begrenzten Mengen eingeführt werden, wenn sie von Privatpersonen mitgebracht werden.

 

 

Möchte man sich aus einem EU-Land Waren für den Verkauf auf dem heimischen Markt mitbringen, sollte man daran denken, dass man dafür erst einmal die Umsatzsteuer zahlen muss. Diese Verpflichtung entfällt auch mit der Zugehörigkeit zur EU nicht. Die jeweiligen Höchstmengen, die man als Privatperson aus einem EU-Land mitbringen darf, kann man auf den offiziellen Seiten des Zolls nachlesen.

 

  • Tipp: Wer aus Deutschland in ein EG Land fährt und Waren mitnimmt, sollte sich aber noch mal über die jeweiligen Länder informieren und überprüfen, wie viel man von einem bestimmten Produkt mitbringen darf.

 

 

Wer aus dem Ausland Mitbringsel „einschleppt“ und sich nicht sicher ist, ob man dafür nun Abgaben zahlen muss oder nicht, braucht aber nicht aus allen „Wolken“ zu fallen. Hat man zum Beispiel bei dem aktuell günstigen Dollarkurs etwas mehr eingekauft, sollte man nur daran denken auch die Einkaufsbelege aufzuheben. Nach diesen Belegen wird ermittelt, wie viel man an Zollgebühren zahlen muss.

 

  • Vorsicht: Um den Zoll problemlos abzuwickeln braucht man dabei nur bei der Einreise anzugeben, was man alles „verzollen“ muss. Normalerweise muss man die Zollgebühren sofort bezahlen. Allerdings ist es auch kein „biblisches Drama“ wenn man sein Urlaubsgeld schon ausgegeben hat und nicht mehr genug Bares in der Tasche hat. Dann hat man 10 Tage Zeit die entsprechenden Gebühren zu bezahlen und kann sich dann seine Ware wieder vom Zoll abholen.

 

 

Bei der Ausfuhr in andere Länder ist es sehr wichtig, dass man die entsprechenden Regelungen vorher schon bei den „Reisebehörden“ erfragt. Man kann aber auch online die entsprechenden Auskünfte der Zielländer beantragen. Einen Antrag auf „Einfuhr bzw. Ausfuhr“ muss man nur dann stellen, wenn es für z.B. Tiere oder besondere Waren auch spezielle Regelungen gibt.