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Reha beantragen

Reha beantragen

 

 

 

Bei einer Reha geht es sicher nicht nur um eine „Krankheit“ oder einen „Unfall“, weil die Menschen viel zu individuell sind. Für eine Reha ist übrigens längst nicht nur die Krankenkasse zuständig. Hat man zum Beispiel in den 2 Jahren vor dem Beantragen der Reha retenversicherungspflichtig gearbeitet und mindestens für 6 Monate Beiträge bezahlt oder insgesamt 60 Monatsbeiträge bezahlt, ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

 

 

Das kann die LVA, die Bfa oder die Bundesknappschaft sein. Hat man aber gearbeitet, ohne „Rentenansprüche“ so ist regelmäßig auch die Krankenkasse für die Genehmigung der Reha verantwortlich. Das gilt vor allem bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten, die nicht in die Rentenkasse einzahlen.

 

  • Achtung: In manchen Fällen ist es aber auch so, dass man nicht einmal einen Anspruch an die Krankenkasse stellen, kann wenn es um eine Reha geht. Dann muss man sich an die örtlich zuständigen Sozialämter wenden, und eine Übernahme der Kosten beantragen.

 

  • Tipp: Bei der Dauer der Reha geht man in der Regel davon aus, dass 3 Wochen zur Reha ausreichend sind. Allerdings kann man so eine Maßnahme natürlich auch verlängern und in „Ausnahmefällen“ auch eine Reha von bis zu 6 Wochen beantragen.

 

 

Aber egal wie notwendig eine Reha auch sein mag, vor allem eine stationäre Reha wird nur dann gewährt, wenn es keine ambulante Alternative zur Behandlung gibt. Die ist zwar längst nicht immer „preiswerter“ als eine stationäre Reha. Allerdings ist das leider eine gängige „Behördenlogik“ über die man sich längst nicht mehr wundern darf.

 

  • Wichtig: Außerdem muss man zumindest vom Hausarzt bescheinigen lassen, dass ein Rehaaufenthalt die Gesundheit wiederherstellt oder zumindest stabilisiert, damit man weiterhin arbeiten kann. Denn aus sicht der Kassen (und Sozialämter) ist es nun mal ein Fakt, dass sich die „Reha“ auch rechnen muss.

 

 

 

Dabei kann es auch mal passieren, dass einzelne Personen keine „Reha“ bekommen, weil es sich für den zuständigen Kostenträger nicht rechnet. Die Klinik, in der man seine Rehabilitation absolvieren möchte, kann man sich aber weitestgehend selbst aussuchen, sofern sie den Kassen nicht zu teuer ist. Die meisten Rehakliniken, für die man sich eventuell interessiert, sind bei der Antragsstellung auch gerne einmal behilflich.