Prozesskostenhilfe beantragen
Die Prozesskostenhilfe kann beantragt werden, um vor einem Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- oder Sozialgericht ein Gerichtsverfahren anzustreben, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, die Gebühren für das Gericht und den Anwalt zu tragen.
Diese Hilfe für ein Gerichtsverfahren können alle deutschen Bürger, aber auch Ausländer und Staatenlose beantragen, wenn diese sonst keine Möglichkeit haben, sich zu ihrem Recht zu verhelfen bzw. den Anwalt und das Gericht zu bezahlen. Beantragen muss man diese Prozesskostenhilfe bei dem Amtsgericht, das für den eigenen „Wohnbezirk“ zuständig ist. - Wichtig: Dabei muss man auch eine Erklärung über die eigene wirtschaftliche Lage abgeben. Gründe, weshalb die Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, sind dabei zum Beispiel, dass es keine „Aussicht“ darauf gibt, dieses Verfahren auch zu gewinnen. Aber auch „Verfahren“ die man plant und die als „gnaz“ gegenüber Nachbarn (z.B. Nachbarschaftsstreit) betrachtet werden können, werden nicht mit der Prozesskostenhilfe unterstützt.
Braucht man kein Gericht, um ein „Verfahren“ zu klären, sondern möchte sich erst einmal beraten lassen, braucht man die Prozesskostenhilfe nicht zu beantragen und bekommt eher die Beratungshilfe, mit der die Kosten für den Anwalt übernommen werden. - Tipp: Die Prozesskostenhilfe kann man als Zuschuss beantragen und nur sehr einkommensschwache Menschen, müssen diese Kosten nach dem Prozess nicht „zurückzahlen“, wenn das Verfahren scheitert. Was man bei einem scheitern aber in jedem Fall zahlen muss, sind die „Gerichtskosten“ des Prozessgegners. Gewinnt man, muss der Gegner die Rückzahlung übernehmen.
Die persönliche wirtschaftliche Lage kann auch vom Gericht überprüft werden. Dabei kann es sich auch ändern, ob man nun Raten für seine Prozesskostenhilfe zahlen muss oder ob man sie überhaupt zurückzahlen muss.
Wer eine Straftat begangen hat, kann keine Prozesskostenhilfe beantragen und bekommt lediglich einen Pflichtverteidiger. Als „Opfer“ hat man jedoch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn man als Nebenkläger auftreten will, sich das aber nicht leisten kann. Grundsätzlich müssen alle Anträge dafür schriftlich und ggf. auch persönlich beim Amtsgericht abgegeben werden. Online beantragen ist hier nicht möglich. |