Beantragen arrow Private Anträge
Private Anträge

Privat  Anträge

 

 

 

Wenn man amtliche Anträge stellen möchte ist das grundsätzlich so, dass man oft Formulare bekommt, die man mit bestimmten Daten ausfüllen muss. Ganz gleich um welche Daten es sich handelt, kommt es doch oft vor dass die Fragen die dazu gestellt werden nur schwer zu verstehen sind.

 

 

  • Achtung: Das Problem dabei ist vor allem, dass in solchen Formularen oft Begriffe verwendet werden, die den Menschen im Alltag nur selten begegnen und die sehr schwer zu verstehen sind. Das so genannte Amtsdeutsch für Anträge ist in vielen Teilen der Bevölkerung sehr gefürchtet.

 

Im Prinzip ist das jedoch sehr simpel, wenn man das Prinzip verstanden hat. Um sich mit Behörden effektiv zu verständigen, kann man sich nicht auf den gewohnt klaren Sprachgebrauch verlassen. Der Grund dafür ist einfach, dass die Behörden darauf angewiesen sind sich auch juristisch absolut unmissverständlich auszudrücken. Im Alltag dagegen benutzt man sehr oft Begriffe auch zweideutig bzw. mehrdeutig sein können.

 

 

  • Tipp: Damit man diese Begriffe auch als normale Bürger verstehen kann, ist man schlicht darauf angewiesen möglichst viele dieser amtlichen Texte zu lesen und sich mit diesem Vokabular zu beschäftigen. Das mag manchen vielleicht etwas sinnlos erscheinen, ist aber sehr praktisch wenn man auch mal einen formlosen Antrag oder andere Anträge selbst formulieren möchte.

 

Die Ausdrucksweise allein macht die Anträge aber noch lange nicht perfekt. Auch wenn man Privat etwas beantragen möchte, sollte man sich unbedingt mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen auseinander setzen. Nur so kann man dann auch die Anträge formulieren, die von den Beamten verstanden werden. Ein gutes Beispiel kann ein Nachbarschaftsstreit sein, bei dem eine Strafanzeige gestellt werden soll.

 

  • Tipp: Hier sollte man darauf achten, dass die Strafanzeige nicht wie ein schriftlicher Wutausbruch wirkt! Dabei muss man nur daran denken, dass ein Staatsanwalt oder ein Beamter auch gar nicht wissen kann, was genau vorgefallen ist und so einen Brief nicht nachvollziehen kann.

 

 

Schreibt man privat so einen Antrag kann man ihnen auf keinen Fall online verschicken. Man muss solche Schreiben schriftlich und unterschrieben abgeben. Wer sich mit der Beamtensprache nicht sicher ist, sollte sich grundsätzlich bemühen den Sachverhalt möglichst sachlich zu schildern.