Pflegegeld beantragen
Grundsätzlich gilt, dass jeder Pflegegeld beantragen kann, der in seinem eigenen Haushalt bleibt und sich eine Pflegekraft (z.B. Pflegedienst) organisiert. Das Pflegegeld kann natürlich auch beantragt werden, wenn man von Verwandten gepflegt wird oder wenn man in eine entsprechende Einrichtung zieht, die pflegebedürftige Personen betreut.
- Wichtig: Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt vom „Betreuungsbedarf“ ab. Also wie viel Hilfe man im täglichen Leben so braucht.
Dabei geht es dann sicher nicht nur um das „Einkaufen“ oder „Putzen“. In dem Sparkurs zu dem die Pflegekassen gezwungen sind, wird je nach Pflegestufe festgelegt, die man mit seinen körperlichen Einschränkungen erreicht. - Vorsicht: Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, weil man einen Unfall hatte und man hat auch noch eine Unfallversicherung bzw. kann „Schadensersatz“ von dem Verursacher vordern, so muss man sich aber erst einmal um diese „Ansprüche“ kümmern, bevor man sich daran macht, die Pflegeversicherung zu bemühen.
- Tipp: Wer nicht genug Geld von der Pflegeversicherung bekommt, kann auch bei den entsprechenden Sozialämtern Hilfe beantragen, die quasi als Hilfe zur Pflege gezahlt wird. Diese Leistungen müssen heute immer mehr Menschen in Anspruch nehmen, die im Alter auf die Pflege in einem Heim angewiesen sind.
Diese Hilfe kann man meist auch nur dann beantragen, wenn man bereits Pflegegeld bekommt und dieses nicht ausreicht um den Betreuungsplatz in einem Pflegeheim zu bezahlen. - Vorsicht: Auch wenn sich die Menschen heute, viel mehr Mühe geben, gesund in das Alter zu kommen, wird es sicher nur wenigen wirklich gelingen, bis zum Ende ohne Pflege auszukommen.
- Wichtig: Deshalb sollte man bei seiner Planung für die Altersvorsorge auch an diesen Teil des Alters denken. Wichtig ist aber auch, dass man bei Bedarf, die Leistungen rechtzeitig beantragt. Gerade wenn man zum ersten Mal das Pflegegeld braucht, so bekommt man es erst ab dem Monat, an dem der Antrag gestellt wurde.
Eine weitere rückwirkende Zahlung des Pflegegeldes gibt es nicht. Obwohl es mehrere Stellen gibt, an denen man verschiedene Formen des Pflegegeldes beantragen kann, so darf doch keine Stelle, so einen Antrag zurückweisen, wenn sie dafür nicht zuständig ist. Es ist für Laien einfach auch zu schwer zu erkennen, wann denn nun genau welche Stelle für die Zahlungen verantwortlich ist. |