Mutterschutz beantragen
Grundsätzlich ist der Mutterschutz eine festgelegte Norm, mit der Wöchnerinnen vor zu hoher Belastung, nach einer anstrengenden Geburt geschützt werden sollen. Dazu gehört nicht nur der gängige Kündigungsschutz sondern auch in gewissen Branchen ein Arbeitsverbot, wenn die „Arbeitsumgebung“ zu einer Gefahr für die ungeborenen Kinder werden kann.
- Wichtig: Gültig ist so ein Arbeitsverbot zum Beispiel in Chemie-Unternehmen, in denen auch mit Gefahrstoffen gearbeitet werden muss, die das Leben des ungeborenen Kindes gefährden. Aber auch als Bauarbeiterin, dürfen schwangere Frauen ab einer gewissen Zeit nicht mehr arbeiten um eine Frühgeburt zu vermeiden.
- Achtung: Während der Schwangerschaft stehen die werdenden Mütter unter dem Kündigungsschutz und dürfen nicht entlassen werden. Außerdem gilt für Arbeitgeber, die Schwangere in einer gewissen Phase nicht mehr beschäftigen dürfen, dass sie in dieser Zeit auch zu Lohnfortzahlungen verpflichtet sind. Das gilt sowohl vor der Geburt, als auch nach der Geburt. Beantragen braucht man diesen Mutterschutz nicht, denn er ist allgemein geregelt und vorgeschrieben.
- Tipp: Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt, gilt der besondere Kündigungsschutz, der es Arbeitgebern nur sehr eingeschränkt erlaubt, eine schwangere Mitarbeiterin zu entlassen. In manchen Fällen sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, eine eventuelle Kündigung bei entsprechenden Behörden zu beantragen.
In einer Zeit, in der immer häufiger online gearbeitet wird, scheinen diese Schutzmaßnahmen für werdende Mütter ziemlich selbstverständlich zu sein. Allerdings sollte man dabei nicht vergessen, dass noch vor knapp 100 Jahren, eine Schwangerschaft einer Mitarbeiterin sogar ein triftiger Kündigungsgrund sein konnte. Niemand braucht heute seinen Mutterschutz in Deutschland schriftlich oder online beantragen, dennoch hat es sehr viel Kraft und Zeit gebraucht, bis diese Sicherungen aufgebaut waren. - Achtung: Das direkte Gesetz zum Mutterschutz gilt für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt, bis zu 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen verlängert sich dieser Zeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen.
Natürlich gibt es auch in diesem Bereich immer wieder Arbeitgeber, die versuchen, diese Schutzmaßnahmen zu umgehen. Aber dagegen kann man sich mit einem Anwalt bzw. mit Hilfe eines entsprechenden Mütter-Vereins auch effektiv wehren. Sicher möchte sich niemand über einen Arbeitsplatz „freuen“, der vor Gericht erkämpft wurde. Dennoch ist es oft die einzige Möglichkeit seinen Arbeitsplatz zu erhalten. |