Lohnsteuerkarte beantragen
Dass man sich eine Lohnsteuerkarte ganz einfach im lokalen Ordnungsamt beantragen kann, ist sicher niemandem mehr neu. Aber auch, dass man die Steuerklassen und Kinderfreibeträge vergleichsweise einfach ändern kann, ist hinlänglich bekannt.
- Achtung: Wenn Eltern sich trennen, bekommen beide jeweils die Hälfte der Kinderfreibeträge. Dies ist auch der Grund dafür, dass einer der beiden dann auch Unterhalt für die Kinder zahlen muss. Es ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, die Freibeträge auf einen der beiden vollständig zu übertragen.
- Wichtig: Dies gilt dann, wenn z.B. die alleinerziehende Mutter des Kindes, auf den Unterhalt vom Kindesvater verzichtet und dafür den vollen Kinderfreibetrag übernimmt. Das mag im ersten Augenblick sehr verlockend erscheinen, ist aber nur selten wird wirklich sinnvoll.
Zum einen kann man über mehrere Jahre den Unterhaltvorschuss bekommen, selbst wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Diese Beträge sind nicht sehr hoch, aber meist auch noch höher als dass was man durch die Steuereinsparungen erreichen würde. Deshalb sollte jede Mutter und jeder Vater sehr genau überlegen, ob sie sich auf so einen Handel einlassen wollen. Haben die Kinder z.B. Noch die Möglichkeit den Unterhaltvorschuss zu bekommen, sollte man das möglichst nicht tun. Übernimmt man den vollen Kinderfreibetrag und verzichtet auf die Unterhaltszahlungen, dann kann man auch keinen Unterhaltvorschuss für das Kind beantragen. - Achtung: In der Regel machen die Finanzämter die jeweiligen Eltern auch auf diesen Umstand aufmerksam. Weil man sich aber nicht immer zu 100% darauf verlassen kann, sollte man unbedingt auch vorher über solche Konsequenzen nachdenken.
- Tipp: Was man jedoch fühlt Müttern empfehlen kann, die alleine Kinder erziehen, nachdem sie sich getrennt haben bzw. geschieden sind, ist die Umstellung der Lohnsteuerklasse. Alleinerziehende erhalten in der Regel die Lohnsteuerklasse 2.
Wer sich im Umgang mit seiner Lohnsteuerklasse nicht sicher fühlt, kann sich auch ganz ungeniert zum nächsten Finanzamt begeben und sich vom jeweiligen Beamten die persönlichen Freibeträge ausrechnen lassen. Durch die Tatsache dass das Finanzamt Geld einzieht, scheuen sich viele Menschen dort auch einmal nachzufragen. Dazu gibt es aber in der Regel keinen Grund, weil das Finanzamt auskunftspflichtig ist. Dass man beim Beantragen der Lohnsteuerkarte auch mal über einen Beamten mit schlechter Laune stolpert, kann man dabei natürlich nicht ausschließen. Denn schließlich arbeiten auch in dieser Behörde nur Menschen, die sich dazu auch noch täglich alles Mögliche anhören müssen, weil Menschen nicht immer mit ihrem Steuerbescheid zufrieden sind. |