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Kindergeld beantragen

Kindergeld beantragen

 

 

 

Ob man als Mutter nun alleinerziehend ist oder doch mit einem Partner zusammen lebt, so gehört doch der erste Antrag den man nach der Geburt eines Kindes stellen muss, der Antrag auf Kindergeld. Diesen Antrag kann man als formloses Schreiben, bei den jeweiligen Arbeitsagenturen abgeben.

 

 

In vielen Regionen sind die Familienkassen ein besonderer Teil der Arbeitsagenturen, die viel weiter gefasst sind, als die normale regionale Arbeitsagentur.

 

  • Tipp: In der Regel ist es aber auch ausreichend, wenn man seinen Antrag an die Arbeitsagentur schickt. Es kann aber zur Folge haben, dass sich die Bearbeitung des Antrages etwas verzögert. Online kann man das Kindergeld nicht beantragen, denn man muss den Behörden ja auch nachweisen, dass ein Kind tatsächlich geboren wurde.

Deshalb muss man für den Antrag auf Kindergeld auch eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beifügen. Damit man sich einiges an Lauferei spart, sollte man bei der Anmeldung des Kindes auch gleich um ca. 3 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde bitten. Dem Antrag auf Kindergeld fügt man eine davon bei.

 

 

  • Vorsicht: Wozu man sich auf keinen Fall hinreißen lassen sollte, ist die Herausgabe des Originals. Auch eine Behörde darf nicht verlangen, dass man Originaldokumente an sie aushändigt.

Eine beglaubigte Kopie reicht immer auch völlig aus, die man sich immer am Besten von der Behörde geben lässt, die auch das Dokument ausgestellt hat.  Sollte eine Behörde aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen darauf bestehen, dass man trotz vorgelegter beglaubigter Kopie, auch noch das Original einer Geburtsurkunde vorlegt, so sollte man immer persönlich mit den Unterlagen dort hingehen und diese auch wieder mitnehmen.

 

 

Im Zweifelsfall sucht man aber besser einen Anwalt auf, wenn man sich nicht sicher ist, was das „besondere“ Interesse der Behörde ausmacht.

 

  • Dies ist eine Schande: Es ist ja schließlich auch vorgekommen, dass Beamte auf den originalen Geburtsurkunden der Kinder herumgemalt haben, nur weil eines der Elternteile nicht in Deutschland geboren ist und sogar auf die Einbürgerungsurkunde im original verlangt wurde.

  • Tipp: Das ist etwas, was sich keine Mutter gefallen lassen sollte. Hier sollte man sich auf keinen Fall davor scheuen auch zu einem Anwalt zu gehen und sich professionelle Hilfe zu holen.