ISDN online beantragen
Sicher werden vor allem diejenigen, die noch keinen Zugang zum DSL-Netz haben, darauf angewiesen sein, einen ISDN Anschluss zu beantragen. Der erste „praktische“ Effekt ist in der Regel, dass man in Ruhe in das Internet gehen kann, ohne seinen Anschluss für eingehende Anrufe zu blockieren.
Aber auch die Geschwindigkeiten, die man in einem gewöhnlichen Standartanschluss und ISDN erreichen kann, sind beim Surfen im Internet sehr unterschiedlich. Auch wenn man mit ISDN sicher nicht so „kostengünstig“ die gleichen Geschwindigkeiten erreichen kann, wie mit einer DSL Leitung so haben diese Anschlüsse doch auch ihre Vorteile, wenn sich Wohngemeinschaften einen Telefonanschluss teilen und Unternehmen oder Familien mehrere Telefonnummern benötigen. - Achtung: Was man bei den ISDN-Anschlüssen nicht vergessen darf, ist natürlich dass auch „doppelte“ Kosten produziert werden, wenn beide „Leitungen“ benutzt werden. Deshalb kann man jedem, der ISDN online beantragen möchte auch empfehlen, sich dazu eine entsprechende Flatrate geben zu lassen.
Anders als bei einem gewöhnlichen T-Net-Anschluss, sind die Anbieter hier auch berechtigt, eine „Mindestlaufzeit“ mit einer entsprechenden Verlängerung im Vertrag festzusetzen. - Tipp: Beim Abschluss sollte man sich deshalb immer noch sehr gründlich die entsprechenden AGBs durchlesen und am besten auch die schriftliche „Version“ des Vertrages zuschicken lassen, damit man noch mal mit etwas Ruhe vom Blatt ablesen kann, was ja in der Regel etwas angenehmer ist, als die „Minischrift“ am Bildschirm zu entziffern.
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte sich dazu auch noch einiges merken. Als erstes sollte man seine „gesamten“ Verträge mit dem jeweiligen Anbieter auf einen monatlich kündbaren und analogen Telefonaschluss reduzieren. Diesen kann dann der neue Anbieter problemlos übernehmen. Außerdem, kann man sich hier auch entscheiden (wenn man mehrere Rufnummern hat) welche man „mitnehmen“ möchte. Hier sollte man darauf achten, dass man diese Rufnummer auch beim online Beantragen der Reduzierung auch schon „mitnimmt“. Dann kann man auch die Rufnummernmitnahme über „Anbietergrenzen“ hinweg beantragen.
Sicher kann man heute immer mehr Verträge auch online abschließen. Allerdings sollte man als Kunde auch grundsätzlich daran denken, dass man es bei einem online Vertragsabschluss schwer haben kann, nachzuweisen, dass man ggf. etwas völlig anderes bestellt hat, als der jeweilige Anbieter in Rechnung stellt. Hier sollte man sich von jeder „Seite“ einen Screenshot erstellen und diesen zumindest als „Teilbeleg“ ausdrucken. Dazu sollte man auch auf jeden Fall die eingehenden Auftragsbestätigungen sehr genau prüfen, ob da auch drin steht, was man haben wollte. |