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Hartz 4 beantragen

Hartz 4 beantragen

 

 

 

Wenn es um den Schutz von „Geld“ vor Harz 4 geht, dann hat man nicht viele Möglichkeiten. Das Verschieben nach Lichtenstein, dürfte auch nach dem „dümmsten“ Gedankengang, im Augenblick keine gute Idee sein.

 

 

Je nach dem, welchen Lebensstandart, man sich im Laufe seines Lebens erarbeitet hat, wird man aber immer in Kauf nehmen müssen, dass man sich diesen, für die Zeit des Harz 4 nicht mehr leisten kann. Worauf man sich also in jedem Fall einstellen muss, ist schlicht das dann für einige Zeit der Schmalhans Küchenmeister ist.

 

  • Achtung: Allerdings werden sicher viele Menschen, dass auch mal für 5 – 10 Jahre in Kauf nehmen, wenn sie dafür die Ersparnisse ihres Arbeitslebens retten können. Die private Altersvorsorge ist immer auch eine optimale Möglichkeit, sein Erspartes ganz legal in Deutschland, vor dem Behördenzugriff zu schützen.

 

  • Tipp: Noch bevor es soweit ist, dass man Harz 4 beantragen muss, sollte man sich deshalb einen entsprechenden Versicherer suchen.

 

  • Vorsicht: Was man von vorne herein ausschließen muss, ist natürlich „Riester“. Die so genannten „Riester“-Versicherungen, kann man sich ja teilweise auch als „Kapitalauszahlung“ geben lassen, was die Behörden veranlassen könnte, die Auflösung der Verträge zu verlangen.

 

 

Bei einer „Rürup“-Rente, hat man dieses so genannte „Kapitalwahlrecht“ nicht, was den Behörden deshalb auch nicht helfen würde, die Kündigung so eines Vertrages zu verlangen. Welchen Versicherer man sich für diese Rente aussucht, muss jeder selbst entscheiden. Allerdings sollten dabei einige Dinge beachtet werden!

 

1.) Lebenslange Verrentung

2.) „Arbeitslosenklausel“ (bei Harz 4 u.ä. kann man den Beitrag auf einen Anstands 5-Euro-Schein reduzieren, ohne den Vertrag kündigen zu müssen.)

3.) möglichst hohe „Sondereinzahlung“ sollte möglich sein.

4.) Das angesparte Geld, zahlt man ganz am Anfang als „hohe“ Sondereinzahlung in den Vertrag ein und seine Beiträge, bis es auf Harz4 geht.

 

 

Spätestens mit der Rente, bekommt man dieses Geld, von seinem privaten Versicherer zurück. Bei entsprechenden Vereinbarungen, kann man natürlich auch wesentlich früher (und bequemer) in Rente gehen, als es die Staatskassen erlauben würden. Für diejenigen, die ggf. bedenken haben, kann ich nur sagen, dass ich bisher mit dem Amt keinen Stress hatte und ich habe es so ähnlich gemacht und natürlich auch die ARGE über diese Altersvorsorge informiert.