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Führungszeugnis beantragen

Führungszeugnis beantragen

 

  

 

Wer für eine Bewerbung in der freien Wirtschaft ein Führungszeugnis braucht, kann es in der Regel im zuständigen Rathaus bzw. dem entsprechenden Amtsgericht beantragen. Angelegt wird das Führungszeugnis für jeden Menschen, der in Deutschland lebt und der 14 Jahre alt wird. Zu den Dingen, die in so einem Führungszeugnis notiert werden, gehören Straftaten, Geldstrafen und so ziemlich alles, womit man mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann.

 

 

Natürlich haben diese Eintragungen auch ihre Grenzen.

 

  • Achtung: So werden Straftaten, von Jugendlichen, die jünger als 14 Jahre sind, nicht in ein Führungszeugnis notiert und „behindern“ die Kinder und Jugendlichen in ihrem späteren Leben nicht um ihnen noch eine bessere Chance im Leben einzuräumen. Außerdem werden „Erststraftaten“ bis zu einem gewissen Rahmen auch bei Erwachsenen nicht im Führungszeugnis notiert.

 

  • Online kann man so ein privates Führungszeugnis natürlich nicht beantragen. Denn dafür muss man dann doch schon zum jeweiligen Bürgerbüro der Gemeinde oder Stadt. Obwohl man als Bewerber gegenüber seinem Arbeitgeber zu offener Ehrlichkeit im Bezug auf seine Vergangenheit verpflichtet ist, muss niemand „prophylaktisch“ ein Führungszeugnis beantragen, dass man dann zu seinen Bewerbungsunterlagen beifügt.

 

  • Achtung: Ein Führungszeugnis muss man bei seinem Arbeitgeber nur dann vorlegen, wenn diese auch „explizit“ danach fragt. Sicher wird man in einfachen Tätigkeiten so gut wie nie, nach einem Führungszeugnis gefragt. Trotzdem sollte man sich auch darauf gefasst machen, dass man dazu verpflichtet ist, eines zu beantragen, wenn der Chef es verlangt.

 

 

Was man dafür braucht ist eigentlich simpel!

 

  • Tipp: Für gewöhnlich reichen der Personalausweis und die „Bearbeitungsgebühr“. Damit geht man dann zum Bürgerbüro des Rathauses und beantragt das Führungszeugnis.

 

Für gewöhnlich dauert es ein paar Wochen, bis man seine „Urkunde“ bekommt. Direkt bei der Behörde kann man sie nicht abholen, weil die meisten direkt nach Hause an die Meldeadresse geschickt werden. Letztendlich ist jeder aber selbst dafür verantwortlich, wem er sein Führungszeugnis bzw. eine Kopie davon überlässt. Wie mit allen persönlichen Daten, sollte man auch hier sehr vorsichtig damit umgehen. Wer als Erwachsener bedenken wegen Vergehen aus der Jugend hat, sollte sich vorher informieren ob ggf. Fristen abgelaufen sind. Denn mit der Volljährigkeit, wird das Führungszeugnis regelmäßig bereinigt.