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Führerschein neu beantragen

Führerschein neu beantragen

 

  

 

Als erstes muss man sehr darauf achten, aus welchen Gründen man den Führerschein verloren hat. Hat man sich zum Beispiel ein Fahrverbot für 1 Monat eingehandelt braucht man in der Regel keinen Antrag stellen und den Führerschein neu beantragen. Man bekommt ihn eben nach einem Monat wieder.

 

 

In anderen Fällen ist es so, dass man seinen Führerschein neu beantragen muss, weil er „unbefristet“ entzogen wurde und man eine „Nachprüfung“ absolvieren muss, bevor man seine Fahrerlaubnis wiederbekommt.

 

  • Achtung: Diese Nachprüfung kostet natürlich auch Geld und für manche Autofahrer bedeutet es auch, dass sie diese Nachprüfung nicht bestehen und keinen Führerschein neue beantragen können. Was bei dieser Nachprüfung abgefragt wird, sind nicht nur Informationen und das Wissen rund um die Straßenverkehrsordnung.

 

  • Wichtig: Sehr wichtig ist den Behörden auch, dass die Antragsteller beweisen dass sie in der Lage sind verantwortungsvoll mit einem Fahrzeug umzugehen. Wer z.B. bei einer Nachprüfung nichts Großartiges dabei findet, bzw. es als normal erachtet mit 180 durch eine Ortschaft zu rasen, wird sicher nicht beweisen, dass er in der Lage ist auch die Verantwortung für ein Fahrzeug zu übernehmen.

 

 

Natürlich ist es nicht besonders schön wenn man als Erwachsener beweisen muss, dass man in der Lage ist für etwas bzw. jemanden die Verantwortung zu übernehmen. Schließlich sind wir es gewohnt dass diese Verantwortung automatisch jedem Erwachsenen zugeschrieben wird. Aber es ist genauso selbstverständlich, dass längst nicht jeder Erwachsene bereit oder in der Lage ist Verantwortung zu übernehmen. Ein Auto ist ein Fahrzeug mit dem man sich fortbewegen kann. Mit diesem Fahrzeug kann man jedoch auch viel Schaden anrichten wenn man nicht auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen oder die allgemeinen Regeln beachtet. Verantwortung zu übernehmen bedeutet schließlich auch Rücksicht auf die anderen Teilnehmer im Straßenverkehr zu beweisen.

 

  • Achtung: Wem der Führerschein auf Dauer entzogen wurde, muss unter Umständen damit rechnen, dass man über eine gewisse Zeit keinen neuen Führerschein beantragen kann.

 

  • Tipp: Erst nach einer Frist von z.B. drei Jahren, dass man nach deutschem Recht eine Nachprüfung absolvieren bzw. die Führerscheinprüfung wiederholen und kann dann einen neuen Führerschein beantragen.

 

 

So eine Wartefrist kann jedoch nur von einem Gericht angeordnet werden, wenn sich genug Punkte in Flensburg angesammelt haben oder ein besonders schweres Verkehrsdelikt vorliegt.