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Finanzanträge

Finanzanträge

 

  

 

Finanzanträge kann man für die verschiedensten Gelegenheiten stellen. Der bekannteste ist dabei sicher auch der so genannte „Sparerfreibetrag“. Dabei versuchen viele Banken den „Sparern“ bzw. „Anlegern“ weißzumachen, dass es sich lohnen kann, noch mal schnell einen Sparvertrag abzuschließen, damit man von einem höheren Sparerfreibetrag profitieren kann.

 

 

  • Vorsicht: Von solchen „Angeboten“ und „Last-Minute-Schnäppchen“ sollte man möglichst die Finger lassen, wenn man sich gerade erst beginnt damit auseinander zu setzen. Man braucht keine besonderen Finanzanträge stellen oder „Verträge“ abzuschließen, wenn man einen Sparerfreibetrag haben will. Es reicht völlig aus, wenn man bei seiner Hausbank, einen einfachen „Freistellungsauftrag“ erteilt. Wer Online-Banking nutzt, kann diesen sogar auch einfach online beantragen.

 

  • Tipp: Hat man diesen Freistellungsauftrag erteilt, heißt dass, das man für alle Zinsen, die man auf Girokonten, Sparbüchern und sonstigen Anlagen, die man schon hat, als Single einen Freibetrag von 750,- Euro bekommt. Dazu auch noch eine Werbepauschale von 51,- Euro, also insgesamt 801,- Euro. Bekommt man innerhalb eines Jahres „mehr“ Zinsen, für sein Guthaben bei der Bank, muss man dieses versteuern. Für Verheiratete, die gemeinsam steuerlich veranlagt sind, gilt dabei, der doppelte Betrag.

 

  • Vorsicht: Wer die Banken und Banker allerdings schon mal kennen gelernt hat, wird wissen, dass es gar nicht so einfach ist, diesen Freistellungsauftrag zu erteilen. Der Grund für die Schwierigkeiten, sind dabei Ausnahmsweise nicht die Behörden, sondern die Banken selbst.

 

 

Jeder der versucht mal zu seiner Bank zu gehen, um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, muss sich regelmäßig damit herumschlagen, dass die Bank einem noch einen zusätzlichen Sparvertrag, aufschwatzen will und ggf. sogar behauptet, dass sich ein Sparerfreibetrag gar nicht lohnt, wenn man nicht noch einen zusätzlichen Sparvertrag hat.

 

 

DAS IST UNFUG! Auch ein einziges Girokonto, dass nicht im Dispo geführt wird (nicht in den Miesen ist!) kann schon Grund genug sein, einen Sparerfreibetrag mit einem Freistellungsauftrag zu beantragen. Hat man das Pech und wird „besabbelt“ um einen neuen Sparvertrag abzuschließen, kann ich persönlich nur empfehlen völlig auf „Stur“ zu schalten und nur auf dem Freistellungsauftrag zu bestehen. Für andere „Verträge“ und „Sparmaßnahmen“ kann man sich gezielt neue Termine geben lassen. Immer eins nach dem anderen…