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Fahrzeugschein beantragen

Fahrzeugschein beantragen

 

  

 

Im weiteren Sinne kann man den Fahrzeugschein als einen Personalausweis für ein Auto bezeichnen. Wer sich also einen Fahrzeugschein beantragen möchte, braucht auch zwingend ein Auto zu dem dieses Papier gehört.

 

 

Mit dem Fahrzeugschein kann man eine im Fahrzeug an verschiedenen Wohnorten anmelden und sein Auto auch abmelden wenn man es weiterverkaufen möchte. In einem Fahrzeugschein werden aber auch noch andere Dinge eingetragen, die das Fahrzeug betreffen. Vor allem Autortuner werden diese Eintragungen sicher gut kennen. In einem Fahrzeugschein werden viele Dinge eingetragen, die darüber entscheiden bzw. entscheiden können ob das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erhält.

 

  • Tipp: Möchte man z.B. technische Details an seinem Fahrzeug verändern, die so vom Hersteller nicht vorgesehen waren, muss man diese prüfen und im Fahrzeugschein eintragen lassen damit man seine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug behalten darf.

 

 

Das gilt für einen besonderen Auspuff genauso wie für neue Räder, breitere Reifen oder getönte Scheiben. Im Grunde genommen wird also im Fahrzeugschein festgehalten was an der „Hardware“ verändert wurde. Die Entscheidung, ob die Veränderung auch Verkehrs tauglich ist, wird vom TÜV getroffen.

 

  • Achtung: Was in einem Fahrzeugschein nicht enthalten ist, sind Angaben zur Abgasuntersuchung. Ob es nun um einen gewöhnlichen Katalysator oder einen Partikelfilter geht, das Ergebnis dieser Veränderungen muss noch gesondert überprüft werden.

 

Einen neuen Fahrzeugschein erhält man bei den jeweiligen Zulassungsbehörden nur dann wenn man den alten tatsächlich verloren hat. Die Zulassungsbescheinigung ist ein Teil im Fahrzeugschein und man bekommt sie immer dann, wenn man ein neues Nummernschild beantragt bzw. sein Fahrzeug anmeldet. Die vorher gültige Zulassungsbescheinigung wird dabei automatisch entwertet. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man sein Fahrzeug weiterverkaufen möchte.

 

  • Wichtig: Autoverkäufer die das Fahrzeug nicht abmelden, bevor sie es weiterverkaufen, laufen Gefahr dass der neue Eigentümer mit dem Fahrzeug Schaden anrichtet und die Behörden danach auf den alten Eigentümer zukommen bei dieser eben noch als Eigentümer registriert ist.

 

 

Damit man nicht für einen anderen zahlen muss, sollte man grundsätzlich darauf achten, dass der Käufer das Fahrzeug schnellstmöglich ummeldet. Das kann man Vertraglich oder auch persönlich erledigen. Es ist aber auch wichtig darauf zu achten dem man sein Fahrzeug verkauft.

 

  • Tipp: Am sichersten ist man wenn man das Fahrzeug bereits vor dem Verkauf abmeldet.