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Erziehungsgeld beantragen

Erziehungsgeld beantragen

 

 

 

Das klassische Bundeserziehungsgeld, wie es in der Vergangenheit gezahlt wurde, konnte man in der Regel einfach bei den örtlichen Jugendämtern beantragen.

 

 

  • Wichtig: Dieses Erziehungsgeld wurde höchstens für 2 Jahre gezahlt. Manche Bundesländer haben zusätzlich noch ein „Landeserziehungsgeld“ für ein drittes Jahr gezahlt.

  • Tipp: Allerdings kann man dieses Erziehungsgeld nur für Kinder beantragen, die noch vor dem 01.01.2007 geboren wurden. Für alle Kinder die erst später geboren wurden, muss man das neue Elterngeld beantragen.

 

Hier tun sich aber einige Schwierigkeiten auf. Nicht nur, dass man sich auf einen völlig anderen „Antragsweg“ einstellen muss.

 

  • Vorsicht: Es müssen auch zusätzlich viel genauere Angaben über das vorherige Einkommen und die Verdienste während der Elternzeit gemacht werden. Bedauerlicher weise, kann man dazu keine einheitlichen Hilfen geben, weil es doch in jedem Bundesland sehr unterschiedlich ist, wo die jeweiligen Anträge gestellt werden müssen.

  • Tipp: Deshalb kann man werdenden Eltern grundsätzlich empfehlen, sich an die jeweiligen Jugendämter zu wenden und sich dort eine entsprechende Beratung geben zu lassen.

 

 

Hier kann man sicher in jedem Fall auch weiterhin erfahren, was man zu dem neuen Elterngeld wissen muss. Was in jedem Fall ein Vorteil ist, ist schlicht die Tatsache, dass man beim neuen Elterngeld sicher wesentlich höhere „Einkommensmöglichkeiten“ hat, wenn man trotzdem noch das Elterngeld beziehen möchte. Beim Beantragen, wird das Einkommen während der Elternzeit zwar auf das Elterngeld angerechnet, aber es gibt keine „Höchstsätze“ bei den „vorherigen“ Verdiensten, die bisher die eine oder andere Familie von dem Erziehungsgeld ausgeschlossen haben.

 

  • Tipp: Eltern deren Kinder noch vor dem 01.01.2007 geboren wurden und die am Anfang auf das Elterngeld verzichtet haben, um vielleicht das erste „Schuljahr“ des Kindes zu Hause zu verbringen, können sich aber bei den jeweiligen Jugendämtern noch informieren, ob es für diese Zeit noch die Möglichkeit für den klassischen Antrag auf Erziehungsgeld gibt.

 

 

Dazu kann man aber keine allgemeinen Informationen geben, weil diese „verspäteten“ Anträge eher selten vorkommen und deshalb bei der Umstellung des Erziehungsgeldes zum Elterngeld sicher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden.

 

  • Wichtig: Alles in Allem wird man sich aber so langsam von dem bisherigen Erziehungsgeld verabschieden müssen, das doch sehr deutlich die einkommensschwächeren Familien benachteiligt, die nur noch 1 Jahr bzw. 14 Monate einen Mindestbetrag von € 300,- bekommen können, im Vergleich zu den 24 Monaten vorher.