Erstausstattung beantragen
1) Erwartet eine Frau ein Kind, während sie Arbeitslos ist und in der Familie kein „Verdiener“ vorhanden ist, dann kann man auch weiterhin eine Erstausstattung für ein Kind beantragen. Natürlich kann man hier zuerst einmal einfach bei der zuständigen ARGE einen entsprechenden Antrag stellen. Aber die Summen, die man hier bekommt, sind nicht besonders hoch.
· Tipp: Deshalb kann es immer mal wieder Sinnvoll sein, sich bei gemeinnützigen Vereinen in der Umgebung umzusehen und nach eventuellen Fördermöglichkeiten bzw. Zuschüssen für die Erstausstattung zu erkundigen. Wer sich nichts „altbackenes“ aus einer Kleiderkammer möchte, kann sich auf vielen verschiedenen „Babymärkten“ umsehen. Hier kann man auch sehr gute Babykleidung für ein paar Euro bekommen, die dazu auch noch besser erhalten ist, als dass was freiwillig an die Kleiderkammern abgegeben wird. Dabei kann man auch über das eine oder andere Stück vom Markenhersteller auftauchen, für das man sonst viel Geld bezahlen müsste.
2) Als Erwachsener kann man aber nur in sehr seltenen Fällen eine „Erstausstattung“ bekommen. Hat man zum Beispiel seine gesamte Wohnungseinrichtung verloren, weil man aus einer „Schimmelwohnung“ ausziehen muss oder es hat gebrannt kann man bei den zuständigen Ämtern eine Erstausstattung beantragen. Die Summe, bzw. die Gutscheine, die man dafür bekommt sind jedoch sehr niedrig und es ist deshalb für solche Fälle trotzdem jedem zu Empfehlen eine entsprechende Hausratsversicherung abzuschließen. Diese ist wirklich nicht teuer und ist mit 40,- bis 50,- Euro Prämie im Jahr auch für HarzIV-Empfänger erschwinglich.
Der Grund dafür ist einfach, dass diese „Kosten“ auch indirekt von der ARGE übernommen werden. Denn diese „Ausgaben“ werden bei der Berechnung der HarzIV Ansprüche auch berücksichtigt, wenn man sie regelmäßig nachweist. Wer mit HarzIV zurechtkommen muss, kann sich aber noch sehr viel seltener eine Ausstattung beantragen als in der Vergangenheit. Denn von den aktuellen Leistungen, muss man auch seine „Wohnungseinrichtung“ bezahlen. Das gilt aber nur dann, wenn man sich eben einfach nur ein neues Sofa kaufen möchte, einen neuen Schrank braucht oder eine neue Matratze. Nur wer „nichts“ hat, kann heute noch eine Erstausstattung bei den Behörden beantragen. |