Elterngeld beantragen
Obwohl man in Deutschland davon ausgehen kann, dass so ziemlich jeder einen Anspruch auf Elterngeld hat, der in diesem Land wohnt und bei dem auch die „entsprechenden“ Kinder im Haushalt wohnen, so bietet das Gesetz doch auch Ausnahmen.
- Vorsicht: So gilt zum Beispiel, dass man während der Elternzeit keiner vollen Beschäftigung nachgehen darf. Außerdem müssen sich beide Eltern, die Elternzeit teilen, wenn sie die Bezüge voll nutzen wollen.
- Wichtig: Wie bei vielen anderen Dingen auch, muss man dem Antrag auf Elterngeld auch noch einiges an Unterlagen beifügen. Dazu gehört auf jeden Fall die Geburtsurkunde des Kindes (beglaubigte Abschrift!!!) und die Nachweise zu dem, was man vorher verdient hat. Für den Fall, dass man von der Krankenkasse noch Mutterschaftsgeld bekommen hat oder der Arbeitgeber für die „Elternzeit“ einen Zuschuss zahlt, muss man auch dafür Belege vorbringen.
- Tipp: Um Elterngeld zu bekommen, muss man nicht vollständig auf seine Arbeit verzichten. Dabei muss man aber damit rechnen, dass dieses Einkommen auch auf den Anspruch des Elterngeldes angerechnet wird.
Als „Faustregel“ gilt, dass man nicht mehr als 30 Stunden in der Woche Arbeiten darf, wenn man Elterngeld bekommen will.
Aber es hängt immer auch davon ab, wie viel man vorher gearbeitet und verdient hat, ob und wie viel Elterngeld man bekommt. Wer für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig ist, kann in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Der Grund dafür ist, dass die jeweiligen Landesregierungen sich das so organisieren können, wie es ihnen am Besten passt. - Tipp: Damit man seine Anträge an der richtigen Stelle abgibt, kann man bei den örtlichen Jugendämtern die entsprechende Information erfragen. Aber auch online kann man ein Verzeichnis der „Elterngeldstellen“ finden.
Beantragen kann man das Eltergeld aber sicher nicht online. Hier sind die deutschen Behörden noch etwas „steinzeitlich“. Es wird eben immer noch der schriftliche „Beweis“ benötigt, dass ein „Kind“ existiert, bevor es das Geld gibt. - Vorsicht: Außerdem kann es doch mal vorkommen, dass die Beamten sich etwas „störrisch“ anstellen, so dass man als Mutter oder Vater auf die Idee kommen könnte, eine volle Windel, als Existenzbeweis für das Kind mitzubringen.
Effektiver ist es aber im Streitfall, sich mit einem entsprechenden Anwalt an die Klärung des Problems zu machen, damit man seine Elternzeit nicht auf Behördenfluren verbringen muss. |