Diverse Anträge
Jeder Mensch, der einmal Hartz 4 beantragen musste, wird sicher noch sehr deutlich in Erinnerung haben, wie es im wahrsten Sinne des Wortes demütigend diese Prozedur ist, die dazu auch noch immer weiter verschärft wird.
Das führ dazu, dass man immer wieder diverse „Anträge“ stellen muss, um „ungerechtfertigte“ Entscheidungen der Behörde zu korrigieren. Dazu gehören zum Beispiel die persönlichen Anträge für die Anwaltliche Beratung, bei den zuständigen Amtsgerichten. - Tipp: Aber man kann auch persönlich an die Behörde schreiben. Das ist vor allem dann sehr wichtig, wenn es eilig ist und sehr kurze „Fristen“ gesetzt sind. Ein Beispiel dafür kann sein, wenn man eine „Kürzung“ der Leistungen verordnet bekommt, weil der Behörde etwas in den Handlungen des Empfängers nicht gefällt.
Ist man zum Beispiel Selbstständig, kann man ebenfalls nebenbei Leistungen nach Hartz 4 bekommen, wenn die Gewinne nicht für den eigenen Lebensunterhalt reichen. Leider geht die ARGE dabei aber immer öfter auch davon aus, dass man ja nebenbei auch noch mal einen „Job“ annehmen kann, damit man „auf eigenen Beinen“ steht. Dass ernsthafte Existenzgründer, vor allem aus der Arbeitslosigkeit und mit wenig oder gar keinem Kapital, schon Vollzeit oder mehr arbeiten, scheint dabei nicht im Geringsten interessieren. - Achtung: Wenn also Drohungen eintreffen, weil man solche „Vermittlungen“ nicht mehr braucht und trotzdem zu „Vermittlungsterminen“ erscheinen soll, kann man mit einem formlosen Schreiben trotzdem absagen. Allerdings sollte man auch „gleichzeitig“ einen Anwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen und sich von Ihm zur individuellen Situation beraten lassen.
- Wichtig: Natürlich muss man der Behörde nachweisen, was man verdient und wie die Gewinne zustande kommen, auch wenn man sich kein „Geld“ für die Gründung beantragt hat. Das „sture“ „Weitervermitteln“ von Jobs muss sich aber niemand gefallen lassen, wenn das eigene Konzept ausreicht um sich mit der Zeit, nicht nur zu einer Vollzeitbeschäftigung sondern auch zu einem vollen Einkommen zu verhelfen.
Bei negativen Bescheiden, sollte man immer zuerst widersprechen und kann sich dann mit einem Anwalt darum kümmern, was man sonst noch tun kann. Wer sich nicht sicher ist, ob er es schafft in extremen Situationen auch angemessene (höflichen) Anträge zu stellen, kann diese auch vom Anwalt schreiben lassen. |