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Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

 

 

 

Eine Staatsbürgerschaft konnte man längst nicht immer so einfach beantragen, wie es heute in Deutschland möglich ist. Aber bereits im antiken Griechenland und im alten Rom, gab es Vorläufer einer Staatsbürgerschaft, mit der Personen an ein „Staatsgebilde“ gebunden wurden.

 

 

So gab es in Rom zum Beispiel so eine starke „Bindung“ an die Staatsbürgerschaft, dass selbst die Nachkommen der Personen, die sich außerhalb Italiens niederließen, weiterhin als römische Bürger galten, wenn ihre Eltern römische Bürger waren. Die moderne Staatsbürgerschaft, so wie sie heute in ähnlicher Form in Deutschland bekannt ist, gibt es aber gar nicht so lange. Die persönliche „Entscheidung“ für eine Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, kam erst mit dem republikanischen Gedanken auf.

 

Dabei betrachtete man einen Staat eben nicht nur als ein „Gebiet“ sondern auch eine Gemeinschaft von Bürgern, die sich dafür „entschieden“ hat, zu dieser Gemeinschaft zu gehören. Im Laufe der Zeit entstanden in immer mehr „Gebieten“ auch Staatsbürgerschaften und es wurden in jedem „Staat“ auch eigene Staatsbürgerschaftsgesetze erlassen.

 

 

  • Achtung: Auch als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet kann man die deutsche Staatsbürgerschaft in vielen verschiedenen Fällen beantragen. Das gilt auch dann, wenn man bereits eine Staatsbürgerschaft hat und diese eigentlich nicht zurückgeben möchte.

 

  • Tipp: Sicher ist es nicht unter allen Umständen möglich, zwei „Staatsbürgerschaften“ zu halten, allerdings gibt es doch viele Möglichkeiten. Die genaue Gesetzeslage ist in diesem Bezug doch sehr „schwammig“ so dass man allen, die ein Interesse haben, zu ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft noch die deutsche zu beantragen, sich am besten von einem entsprechenden Anwalt beraten lassen.

 

Zerfällt ein Staat, so bekommen die ehemaligen Staatsbürger regelmäßig (und meist automatisch) die Staatsbürgerschaft des Staates der aus den „Überbleibseln“ entsteht. Damit es möglichst wenig Menschen gibt, die gar keine Staatsbürgerschaft haben, wurde vereinbart, dass Staatsbürgerschaften nicht ohne weiteres entzogen werden.

 

 

Für den Fall das so etwas doch geschieht, haben staatenlose Menschen in der Regel etwas einfacher, wenn sie die deutsche oder eine andere Staatsbürgerschaft beantragen.  Trotzdem sollte man sich dies nicht zu einfach vorstellen. Das „Recht“ für Staatenlose ist mitunter noch „komplizierter“ als bei einem „gewöhnlichen“ Wechsel der Staatsbürgerschaft. Dazu ist es relativ selten, dass noch Staatenlosigkeit vorkommt, mit der man diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann.