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Arbeitslosengeld 2 beantragen |
Arbeitslosengeld 2 beantragen
- Man hat gar kein Einkommen, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann!
- Man bekommt Arbeitslosengeld 1, und würde auch beim beantragen von Wohngeld insgesamt weniger zur Verfügung haben, als der „Regelsatz“ von Arbeitslosengeld 2.
- Man arbeitet in Teil- oder Vollzeit, ohne dabei genug zu verdienen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch hier gilt, dass man erst Prüfen sollte, ob man mit „Wohngeld“ auf den Regelsatz vom Arbeitslosengeld 2 kommt. Reicht das Einkommen nicht heran, kann man es beantragen.
Im Detail ist es natürlich so, dass man aus den verschiedenen „Eckchen“ auch noch ein paar Euros bekommt. Dazu gehört zum Beispiel das Kindergeld oder auch mal der Unterhaltsvorschuss und ähnliche Leistungen. - Tipp: Um das Arbeitslosengeld 2 zu beantragen muss man sich nach den neuesten Regelungen an die ARGE wenden, die für den eigenen Wohnort zuständig ist. Während es in den größeren Städten immer eine ARGE bzw. eine Arbeitsagentur gibt, die diese Verwaltung übernimmt muss man aus Dörfern und ggf. auch kleineren Städten zu den jeweiligen Gemeinden fahren, um die Behörde zu erreichen.
Insgesamt kann man diesen Antrag natürlich auch schriftlich abgeben. Allerdings wird doch im Allgemeinen erwartet, dass man sich zumindest bei seinem „Erstantrag“ persönlich bei der Agentur einfindet und die Unterlagen abgibt. - Achtung: In vielen Fällen ist es mittlerweile aber zu einem regelrechten Spießrutenlauf geworden, wenn man zu einer Arbeitsagentur kommt und gleich am „Eingang“ von „normalen“ Arbeitssuchenden zum warten abgetrennt wird, um sich in eine besondere „Abteilung“ für das Arbeitslosengeld 2 zu begeben. Je nach Behörde, gehört es fast schon zur Selbstverständlichkeit, dass dabei auch Sicherheitskräfte aufgestellt werden.
Allerdings stellt sich zumindest für mich die Frage, ob es wirklich die Arbeitslosen sind, die diese Sicherheitskräfte „nötig“ machen oder ob es nicht mitunter genau umgekehrt ist, wenn man sich selbst von diesen Personen kontrollieren lassen muss, wie am Checkpoint Charlie, nur um ein Formular abgeben zu dürfen. Aus eigener Erfahrung kann ich dazu wohl sagen, dass der gepflegte Austausch von Unhöflichkeiten längst nicht immer von den Arbeitssuchenden ausgeht. |
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