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Approbation beantragen

Approbation beantragen

 

 

 

Der Beruf als Arzt unterliegt in Deutschland ganz besonderen Erlaubnispflichten, mit denen man sicherstellen möchte, dass die „aktiven“ Ärzte auch „verantwortungsvoll“ und qualifiziert genug für diesen Beruf sind. Die Approbation zu beantragen bzw. zu bekommen ist ein Verwaltungsakt, den jeder Student „durchleben“ muss, der als Arzt in einer Praxis bzw. Klinik arbeiten möchte.

 

 

An welche Behörde man seinen Antrag für die Approbation schicken muss, kann man sicher an seiner Universität erfahren. In der Regel sind die Genehmigungsstellen auch mit den jeweiligen Landesprüfungsämtern verbunden. Den Antrag selbst kann man ganz einfach als formlosen Antrag stellen. Schwierig wird es jedoch mit den „Belegen“ die man noch zusätzlich bei der Behörde einreichen muss. Für diese Unterlagen muss man sich die entsprechende Zeit und ggf. ein paar Euro in die Hand nehmen.

 

 

1.      Ein polizeiliches Führungszeugnis, der Belegart O. (13,- Euro). Dies wird direkt zur Behörde geschickt, bei der man die Approbation beantragen kann. Deshalb muss man auch die „Anschrift“ der Approbationsbehörde mitbringen, wenn man dieses Führungszeugnis beantragt.


2.      Man muss eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen, dass man nicht vorbestraft ist und dass keine „Gerichtsverfahren“ anhängig sind.


3.       Man braucht noch einen gesundheitlichen „Eignungsbeleg“ vom eigenen Hausarzt. Hier muss festgestellt werden, dass man die physische und psychische Gesundheit hat, um den Beruf ausüben zu können. Eine „Sucht“ kann auch zur Ablehnung eines Approbationsantrages führen.


4.      Zum Schluss braucht man nur noch seine Geburtsurkunde und einen „Staatsangehörigkeitsnachweis“ (Perso/Reisepass) die man in kopierter und beglaubigter Form beifügen muss. Die Beglaubigungen kann man bei einem Notar, einem Anwalt oder auch schlicht beim nächsten Amtsgericht bekommen.

 

 

Auf eines sollte man sich als angehender Arzt aber noch einstellen! Es müssen noch viele weitere Anmeldungen ausgefüllt und durchgeführt werden, bevor man sich an die eigentliche Arbeit der Patientenbetreuung machen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Meldungen an die Ärztekammer. Um nicht in die Rentenkassen der BfA einzahlen zu müssen, muss man sich beim ärztlichen Versorgungswerk entsprechend befreien lassen und sich dort eine „Rentenversicherung“ einrichten. Aus „Renditegründen“ wird das aber empfohlen, weil man hier sein gesamtes eingezahltes Geld samt Zinsen als „Rente“ zurückbekommt.